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22.07.2010 | 17:32 h

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Andreas Burkert

 
 
 

Reisen - Auto/Motorrad, Mein Recht, News, Branche

 

Knöllchen-Grüße aus dem Urlaub

Wer noch nie über ein Knöllchen in Deutschland gelacht hat, sollte kurz einen Blick auf die Europäische Knöllchen-Preisliste wagen. Der Tüv Süd hat sie zusammengestellt und die härtesten Vergehen gelistet.

Deutsche Knöllchen sind meist billiger als die im Ausland. (c) DVR

Geblitzt in Palermo? Falsch geparkt in Paris? Bisher kein Problem, denn kassiert wurde nur bei Sofortkasse – Ausnahme Österreich. Jetzt jedoch ist das Gesetz zur Vollstreckung von Bußgeldern aus der gesamten EU auf den Weg gebracht worden. Noch in diesem Jahr ist deswegen damit zu rechnen, dass das Knöllchen aus Paris im heimischen Briefkasten landet.

Alkoholisiert an der Algarve, brettern am Brenner, oder chatten an der Costa Brava – wer im Ausland die Verkehrsregeln missachtet, muss mit wesentlich höheren Summen rechnen als hierzulande. Die Bußgelder und Strafen werden in der Regel vor Ort fällig. Glück hatte bisher der, der ein Ticket fürs Falschparken an der Windschutzscheibe fand oder wegen Geschwindigkeitsübertretung geblitzt wurde.

 

Vollstreckt wird sicher noch dieses Jahr

Das ändert sich nun: „Das Gesetz zur Vollstreckung von Bußgeldern aus ganz Europa ist auf den Weg gebracht und tritt voraussichtlich noch in diesem Jahr, wahrscheinlich ab dem 1. Oktober, in Kraft", erläutert Philip Puls von Tüv Süd. Damit setzt der Gesetzgeber eine EU-Rahmenvorgabe aus dem Jahr 2005 in nationales Recht um. Achtung: Weil nicht der Tatzeitpunkt, sondern die Zustellung des Bußgeldbescheids ausschlaggebend für die Vollstreckung ist, könnten durchaus auch Vergehen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geahndet werden. Bisher erreichten einen Knöllchen und Co. nur aus Österreich – auf der Basis eines Sonderabkommens.

 

Voraussichtlich ab Herbst können jedoch Knöllchen innerhalb der EU über die Landesgrenzen hinweg kassiert werden. Weil nicht der Tatzeitpunkt, sondern die Zustellung des Bußgeldbescheids ausschlaggebend für die Vollstreckung ist, könnten durchaus auch Vergehen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geahndet werden

Auch das sollten Sie besser lassen:

Viel zu schnell: 

Unsere europäischen Nachbarn sind gar nicht entspannt, ... mehr

 

 

Zu schnell:

Selbst wer das Limit nur mäßig überschreitet, ...

(Quelle: Tüv Süd)

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