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09.06.2011 | 20:25 h |
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Redaktion: |
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Mobilität - Motorrad/Roller |
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Motorradfahren mit Weitsicht |
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Motorradfahrer müssen genau hinschauen, wo sie lang fahren. Denn besondere Hinweise auf bekannte und deutlich sichtbare Gefahrenquellen sind nicht notwendig. So hat jetzt laut der Deutschen Anwaltshotlilne das Landgericht Wiesbaden entschieden. |
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Ein Motorradfahrer war an einer Stelle gestürzt, an der kurz zuvor die Fahrbahn mit Bitumen ausgebessert und mit Sand bestreut worden war. Laut seiner Aussage fehlte in unmittelbarer Nähe zur Unfallstelle ein Warnschild. Lediglich im Vorfeld standen zwei Warnschilder. "Diese", so die Rechtsanwältin, "hätten ihn zumindest skeptisch machen müssen". Der Schadensanspruch in Höhe von 5 619,85 Euro wurde zurückgewiesen (Az. 9 O 164/10). |
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(Quelle: drive&style) |
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