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27.07.2010 | 11:25 h

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Redaktion:

Andreas Burkert

 
 
 

Mein Recht, News

 

Auch im Ausland gilt die 112

Wer im europäischen Ausland in einem Verkehrsunfall verwickelt ist, sollte auch dort die 112 wählen. Das bestätigt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat. Er ermutigt zudem, sofort Erste Hilfe zu leisten.

(c) DVR

Bei Unfällen mit verletzten Personen, ist die 112 die europaweite Notrufnummer, die aus dem Fest- und Mobilfunknetz von jedem Ort der EU gebührenfrei erreichbar ist. Polizei, Feuerwehr oder medizinische Dienste erhalten unverzüglich alle wichtigen Informationen.

 

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ermutigt zudem alle Verkehrsteilnehmer, Hilfestellung am Unfallort zu leisten und bei Bedarf vor der Urlaubsfahrt ihre Kenntnisse aufzufrischen. 

 

Unfallstelle absichern

Ist die Unfallstelle abgesichert, sollte ein Notruf abgesetzt werden. Steht keine Notrufsäule zur Verfügung, kann über die europaweit einheitliche Nummer 112 eine der zahlreichen Anrufzentralen in 20 EU-Ländern erreicht werden. Sie leiten nahezu zeitgleich den Standort des 112-Anrufers an die Notfalldienste weiter.

 

Dabei sind folgende Angaben wichtig: Wo ist der Unfall passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Verletzungen liegen vor? Wer meldet den Unfall? In jedem Fall sollte man abwarten, ob die Leitstelle Rückfragen hat. Leider ist nicht immer gewährleistet, dass die Person am anderen Ende der Leitung deutsch spricht. Dann heißt es ruhig bleiben und versuchen, mit den vorhandenen Sprachkenntnissen die notwendigen Informationen durchzugeben.

 

Fehler bei der Ersthilfe sind nicht strafbar

Wer bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leistet, braucht keine Angst zu haben, juristisch etwas falsch zu machen. Unterläuft bei den „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ wirklich ein Fehler, so ist dies nicht strafbar – denn es wurde nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Viele Menschen trauen sich Maßnahmen wie die stabile Seitenlage oder die Herzdruckmassage nicht mehr zu. 

Aber auch das Absetzen des Notrufs und die beruhigende Ansprache des Verletzten ist bereits Erste Hilfe und kann über den Verlauf des Heilungsprozesses entscheiden. Der DVR empfiehlt allen Verkehrsteilnehmern auch mit Blick auf die Urlaubsreise, regelmäßig ihr Wissen in einem Erste-Hilfe-Kursus aufzufrischen. Die großen Hilfsorganisationen bieten nicht nur umfangreiche Lehrgänge, sondern auch 90-minütige Kompaktkurse an.

(Quelle: DVR)

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