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06.08.2010 | 00:40 h

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Andreas Burkert

 
 
 

Mein Recht, News, TopNews 2

 

Deutsche Justiz kassiert bald ausländische Bußgelder

Ein Strafzettel vom Bobby in London oder dem Carabinieri in Rom wurde bisher oft als Urlaubssouvenir verstanden – die damit verbundene Zahlungsaufforderung konnten deutsche Autofahrer oft ungestraft ignorieren. Damit ist jetzt Schluss!

Dreist Parken wird überall bestraft. Künftig könnte die deutsche Justiz das Geld dafür eintreiben. (c) D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Einem „Knöllchen“ aus dem Ausland zu entgehen, wird künftig deutlich schwerer: Noch in diesem Jahr wird voraussichtlich ein Gesetz in Kraft treten, auf dessen Grundlage das Bonner Bundesamt für Justiz ausländische Bußgelder ab 70 Euro stellvertretend für das jeweilige Land einziehen darf. Bisher wurden nur österreichische Verkehrsbescheide in Deutschland vollstreckt, bei Strafzetteln aus anderen Ländern endete die Reichweite der ausländischen Polizei an der Grenze.

 

Der Bundestag hat dem neuen Gesetz am 9. Juli 2010 zugestimmt; eine Entscheidung des Bundesrates steht noch aus. Nach neuesten Informationen wird die Neuregelung zwar noch in diesem Jahr, aber wohl noch nicht wie beabsichtigt zum 1. Oktober in Kraft treten.

 

Neue EU-Richtlinie

„Hintergrund des neuen Gesetzes ist ein EU-Rechtshilfeabkommen zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldstrafen“, erklärt die D.A.S. Damit wollen die beteiligten Länder unter anderem die grenzüberschreitende Verfolgung von Forderungen gegen ausländische Autofahrer vereinfachen. Das betrifft vor allem Verkehrsdelikte, bei denen ein Kassieren vor Ort nicht möglich ist – beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen.

 

Voraussetzung für die Umsetzung des neuen Gesetzes: Der Strafzettel wurde in einem Land ausgestellt, das das EU-Abkommen ebenfalls umgesetzt hat. Außerdem muss der ausländische Bußgeldbescheid in der Sprache des Beschuldigten verfasst sein. Erhält man den Strafzettel dennoch in Spanisch oder Finnisch, besteht keine Gefahr auf einen Bescheid aus Bonn.

 

Viele Autofahrer irren übrigens, wenn sie meinen, die ausländische Polizei könne anhand der deutschen Autokennzeichen den Fahrzeughalter nicht ermitteln: Wenn es um die Ahndung von Verkehrsverstößen geht, kommen auch ausländische Ordnungsbehörden über das Bundesamt für Straßenverkehr einfach und legal an die Daten deutscher Fahrzeughalter!

 

Deutsches Recht weiterhin ausschlaggebend

In der Praxis ist allerdings schon jetzt klar: Die Umsetzung des EU-Beschlusses wird nicht in jedem Fall auch praktikabel sein. Der Hintergrund: In Deutschland gilt das Verschuldensprinzip und damit die Fahrerhaftung – im Gegensatz beispielsweise zu Frankreich und den Niederlanden, wo automatisch der Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen wird.

(Quelle: D.A.S.)

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