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04.08.2010 | 00:08 h

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Andreas Burkert

 
 
 

Mein Recht

 

Kfz-Versicherung muss erst nach vier Wochen zahlen

Bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall kann sich die Kfz-Versicherung mit der Zahlung vier Wochen Zeit lassen.

Vier Wochen kann sich die Kfz-Versicherung bei der Schadensregulierung Zeit lassen. (c) ADAC

Bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall kann sich die Kfz Versicherung mit der Zahlung vier Wochen Zeit lassen. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ist die Bearbeitung von Kfz-Unfällen ein Massengeschäft, bei dem der zeitliche Aufwand von personellen Schwankungen und Fallzahlen abhängig ist.

 

Der Geschädigte müsse daher auch eine längere Bearbeitungszeit tolerieren. Der ADAC befürchtet, dass die Versicherer das Urteil als Anlass nehmen könnten, um auf Zeit zu spielen und selbst einfach gelagerte Fälle erst nach vier Wochen zu regulieren (OLG Stuttgart 3 W 15/10).

(Quelle: mid/hh)

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