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31.03.2011 | 16:29 h

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Redaktion:

Andreas Burkert

 
 
 

Mein Recht

 

Wenn der Staat an Ihrer Fahrtauglichkeit zweifelt

Will jemand nach dem Führerscheinentzug die Fahrerlaubnis zurück, kann die Behörde bei einer dafür zugelassenen Untersuchungsstelle ein Gutachten einholen - die sogenannte Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).   Die MPU kann die Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers ausräumen und ihm die Chance auf dauerhafte Mobilität eröffnen. Die TÜV SÜD Pluspunkt GmbH informiert über die wichtigsten Anlässe zur MPU.

Fahren unter Drogen bedeutet das Aus für den Führerschein (c) Matthias-Bozek / pixelio.de

Deshalb müssen Sie zur MPU:

  • Sie wurden wiederholt unter Alkoholeinfluss am Steuer erwischt oder waren mit einer sehr hohen Promillezahl (ab 1,6 Promille) unterwegs.

  • Bei Ihnen wurde Drogen- oder Medikamentenmissbrauch diagnostiziert.

  • Sie haben wegen Verkehrsverstößen im Verkehrszentralregister in Flensburg 18 Punkte oder mehr gesammelt.

  • Untersuchungen können - dies ist allerdings selten der Fall – aus medizinischen Gründen angeordnet werden. Zum Beispiel, wenn der Führerscheinanwärter etwa an Herz- und Gefäßkrankheiten leidet, an bestimmten Formen der Diabetes oder an schweren psychischen Störungen.

  • Sie wollen als jugendlicher vorzeitig den Führerschein machen.

  • Sie möchten die Fahrerlaubnis für Bus oder Taxi wird beantragen.

(Quelle: drive&style / Tüv Süd)

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