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28.06.2011 | 19:35 h

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Redaktion:

Andreas Burkert

 
 
 

Mein Recht

 

Wer die Straße verschmutzt muss auch zahlen

Wer mit seinem Fahrzeug eine Ölspur auf der Straße hinterlässt, muss mitunter für die entstandenen Reinigungskosten aufkommen. Die Städte und Gemeinden haben einen Schadensersatzanspruch hierauf, wenn Reinigungsmaßnahmen anfallen, weil andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung entschieden.

Wer die Fahrbahn dreckig macht, muss sie auch wieder sauber machen - zumindest für die Kosten muss er aufkommen. Besonders für Motorradfahrer sind Ölspuren auf dem Asphalt ein lebensgefährliches Risiko. (c) DVR

In den verhandelten beiden Fällen trat beim Betrieb von Traktoren Hydrauliköl aus, das die Fahrbahn öffentlicher Straßen verschmutzte. Die für die öffentliche Sicherheit zuständigen Gemeinden beauftragten daraufhin ein privates Unternehmen mit der Reinigung. Im sogenannten Nassreinigungsverfahren wurde das entsprechende Teilstück gesäubert, es entstanden Kosten von jeweils 3 000 Euro. Die Gebühren sollten die entsprechenden Fahrzeughalter respektive deren Kfz-Haftpflichtversicherer zahlen.

 

Der BGH bestätigte nun die Rechtmäßigkeit eines solchen Anspruchs. Durch die Ölverschmutzung sei eine Verletzung des Eigentums an der Straße gegeben, die einen Schadensersatzanspruch der Gemeinden grundsätzlich begründen könne, so die Richter in ihrem Urteil. Im Klarttext: Wer die Straße verdreckt, muss sie auch wieder sauber machen (BGH vom 28. Juni 2011, Az. VI ZR 184/10 und VI ZR 191/10).

(Quelle: drive&style)

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